Eine beglaubigte Übersetzung bescheinigt, dass die Übersetzung ihr fremdsprachliches Original richtig und vollständig wiedergibt. Diese Bescheinigung wird durch Beglaubigungsvermerk, Unterschrift und Stempel des öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzers auf der Übersetzung angebracht. Meist ist bei Schriftstücken, die von einer Behörde ausgestellt oder bei ihr eingereicht werden und die für den Nachweis von Rechten oder Rechtsverhältnissen von Bedeutung sind, die Beglaubigung der Übersetzung erforderlich.
Zu diesen Schriftstücken zählen insbesondere die Urkunden des täglichen Lebens, etwa standesamtliche Urkunden, Klageschriften, Gutachten, Verträge, Zeugnisse und amtliche Bescheinigungen aller Art.
Für die Erstellung einer beglaubigten Übersetzung ist das Original erforderlich. Dieses können Sie mir per Post zustellen oder nach Absprache persönlich vorbeibringen.